| Abschnitt V GRUNDRECHTE UND GRUNDPFLICHTEN DER BÜRGER |
| Artikel 62 |
Die Bedingungen dafür, Bürger der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik zu werden,
werden durch die Gesetze über die Staatsangehörigkeit bestimmt.
Die Bürger stehen, ungeachtet ihres Wohnortes, unter dem Schutz der Koreanischen
Demokratischen Volksrepublik. |
| Artikel 63 |
Die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger beruhen in der Koreanischen Demokratischen
Volksrepublik auf dem kollektivistischen Prinzip "Einer für alle, alle für einen".
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| Artikel 64 |
Der Staat garantiert allen Bürgern wahrhaft demokratische Rechte und Freiheiten, ein hohes
materielles und kulturelles Lebensniveau, ein glückliches Dasein.
Die Rechte und Freiheiten der Bürger in der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik erweitern
sich ständig gemäß der Festigung und Weiterentwicklung der sozialistischen Ordnung.
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| Artikel 65 |
Alle Bürger haben in allen Bereichen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens gleiche
Rechte.
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| Artikel 66 |
Jeder Bürger, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, ist, unabhängig von seinem Geschlecht,
seiner Nationalität, seinem Beruf, seiner Aufenthaltsdauer, seinem Vermögen, seinem
Bildungsniveau, seiner Parteizugehörigkeit, seinen politischen und religiösen Anschauungen,
wahlberechtigt und kann gewählt werden.
Auch die Bürger, die in der Armee dienen, sind wahlberechtigt und können gewählt werden.
Personen, denen das Wahlrecht durch Gerichtsurteil aberkannt wurde, und psychisch Geschädigte
haben kein aktives und passives Wahlrecht.
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| Artikel 67 |
Die Bürger genießen Meinungs-, Presse-, Versammlungs-, Demonstrations- und
Organisationsfreiheit.
Der Staat garantiert die Bedingungen für die freie Betätigung demokratischer Parteien und
gesellschaftlicher Organisationen.
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| Artikel 68 |
Jeder Bürger hat die Freiheit, sich zu einem Glauben zu bekennen. Diese Freiheit wird dadurch
garantiert, daß die Errichtung religiöser Gebäude und die Durchführung religiöser Veranstaltungen
gestattet werden.
Kein Bürger darf die Religion zur Infiltration durch äußere Kräfte oder zur Verletzung der
staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung mißbrauchen.
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| Artikel 69 |
Die Bürger haben das Recht, Beschwerden und Gesuche einzureichen.
Der Staat sorgt dafür, daß Beschwerden und Gesuche gemäß den Forderungen der Gesetze beraten
und entschieden werden.
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| Artikel 70 |
Die Bürger haben das Recht auf Arbeit.
Alle arbeitsfähigen Bürger können den ihren Wünschen und Fähigkeiten entsprechenden Beruf
ausüben; ein gesicherter Arbeitsplatz und normale Arbeitsbedingungen sind ihnen garantiert.
Die Bürger arbeiten entsprechend ihren Fähigkeiten und erhalten Entgelt entsprechend der
Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit.
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| Artikel 71 |
Die Bürger haben das Recht auf Erholung. Dieses Recht wird garantiert durch die festgelegte
Arbeitszeit, durch Ruhetage, durch vollbezahlten Urlaub, durch den Aufenthalt in
Erholungsstätten und Ferienheimen auf Staatskosten sowie durch die ständig zunehmende Zahl
verschiedener kultureller Einrichtungen.
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| Artikel 72 |
Die Bürger haben das Recht auf unentgeltliche medizinische Betreuung. Bürger, die durch Alter,
Krankheit oder Unfall ihre Arbeitsfähigkeit verloren haben, sowie alleinstehende alte Menschen
und Kinder haben ein Recht auf materielle Unterstützung. Dieses Recht wird garantiert durch das
System der unentgeltlichen ärztlichen Betreuung, durch die ständig wachsende Zahl von
Krankenhäusern, Sanatorien und anderen medizinichen Einrichtungen, durch die staatliche
Sozialversicherung und durch die Sozialfürsorge.
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| Artikel 73 |
Die Bürger haben das Recht auf Bildung. Dieses Recht wird durch das fortschrittliche
Bildungssystem und durch die volksverbundenen Bildungsmaßnahmen des Staates garantiert.
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| Artikel 74 |
Die Bürger können sich wissenschaftlich, literarisch und künstlerisch frei betätigen.
Der Staat sorgt für die Erfinder und Neuerer.
Werke, Erfindungen und Patente sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
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| Artikel 75 |
Die Bürger können frei ihren Wohnort wählen und reisen.
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| Artikel 76 |
Revolutionäre Kämpfer, Familien von gefallenen Revolutionären und gefallenen Patrioten,
Familien von Angehörigen der Volksarmee und Kriegsinvaliden genießen den besonderen Schutz
des Staates und der Gesellschaft.
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| Artikel 77 |
Die Frau hat die gleiche gesellschaftliche Stellung und die gleichen Rechte wie der Mann.
Durch Gewährleistung eines Schwangerschafts- und Wochenurlaubs, durch die Verkürzung der
Arbeitszeit für Mütter mit mehreren Kindern, durch den Ausbau des Netzes von Entbindungskliniken,
Kinderkrippen und Kindergärten und durch andere Maßnahmen genießen Mütter und Kinder den
besonderen Schutz des Staates.
Der Staat schafft den Frauen alle Voraussetzungen, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
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| Artikel 78 |
Ehe und Familie genießen den Schutz des Staates.
Der Staat schenkt der Festigung der Familie als unterste Lebenseinheit der Gesellschaft große
Aufmerksamkeit.
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| Artikel 79 |
Den Bürgern werden die Unantastbarkeit ihrer Person und ihres Wohnraums sowie das
Postgeheimnis garantiert.
Ohne gesetzliche Handhabe darf kein Bürger inhaftiert oder festgenommen und kein Wohnhaus
durchsucht werden.
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| Artikel 80 |
Die Koreanische Demokratische Volksrepublik gewährt Emigranten aus anderen Ländern, die
für Frieden, Demokratie, nationale Unabhängigkeit und Sozialismus, für die Freiheit von
wissenschaftlicher und kultureller Betätigung gekämpft haben, Asyl.
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| Artikel 81 |
Die Bürger haben die Pflicht, die politisch-ideologische Geschlossenheit und Einheit des Volkes
standhaft zu verteidigen.
Die Bürger sind verpflichtet, ihrer Organisation und ihrem Kollektiv Achtung entgegenzubringen
und in hohem Maße einen hingebungsvollen Geist für die Gesellschaft und das Volk zu entfalten.
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| Artikel 82 |
Die Bürger sind verpflichtet, die Gesetze des Staates und die sozialistischen Lebensnormen
einzuhalten, die Ehre und Würde zu wahren, Bürger der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik
zu sein. |
| Artikel 83 |
Die Arbeit ist die erhabene Pflicht und Ehre der Bürger.
Die Bürger sind verpflichtet, bewußt und aufrichtig an der Arbeit teilzunehmen und die
Arbeitsdisziplin und die Arbeitszeit streng einzuhalten.
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| Artikel 84 |
Die Bürger haben die Pflicht, das Staats- und Gemeinschaftseigentum zu schonen und zu achten,
gegen alle Erscheinungen von Habsucht und Verschwendung aufzutreten und in ihrer
Eigenverantwortung die Wirtschaft des Landes sorgfältig zu gestalten.
Das Eigentum des Staates, der gesellschaftlichen Organisationen und der Genossenschaften ist
unantastbar.
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| Artikel 85 |
Die Bürger haben die Pflicht, stets hohe revolutionäre Wachsamkeit zu üben und im Interesse
der Sicherheit des Staates unter Einsatz ihres Lebens zu kämpfen.
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| Artikel 86 |
Die Verteidigung des Vaterlandes ist die höchste Pflicht und Ehre der Bürger.
Die Bürger sind verpflichtet, das Vaterland zu verteidigen und ihren Dienst in der Armee
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abzuleisten.
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