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Abschnitt V GRUNDRECHTE UND GRUNDPFLICHTEN DER BÜRGER
Artikel 62 Die Bedingungen dafür, Bürger der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik zu werden, werden durch die Gesetze über die Staatsangehörigkeit bestimmt.
Die Bürger stehen, ungeachtet ihres Wohnortes, unter dem Schutz der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik.
Artikel 63 Die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger beruhen in der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik auf dem kollektivistischen Prinzip "Einer für alle, alle für einen".
Artikel 64 Der Staat garantiert allen Bürgern wahrhaft demokratische Rechte und Freiheiten, ein hohes materielles und kulturelles Lebensniveau, ein glückliches Dasein. Die Rechte und Freiheiten der Bürger in der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik erweitern sich ständig gemäß der Festigung und Weiterentwicklung der sozialistischen Ordnung.
Artikel 65 Alle Bürger haben in allen Bereichen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens gleiche Rechte.
Artikel 66 Jeder Bürger, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, ist, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Nationalität, seinem Beruf, seiner Aufenthaltsdauer, seinem Vermögen, seinem Bildungsniveau, seiner Parteizugehörigkeit, seinen politischen und religiösen Anschauungen, wahlberechtigt und kann gewählt werden.
Auch die Bürger, die in der Armee dienen, sind wahlberechtigt und können gewählt werden. Personen, denen das Wahlrecht durch Gerichtsurteil aberkannt wurde, und psychisch Geschädigte haben kein aktives und passives Wahlrecht.
Artikel 67 Die Bürger genießen Meinungs-, Presse-, Versammlungs-, Demonstrations- und Organisationsfreiheit.
Der Staat garantiert die Bedingungen für die freie Betätigung demokratischer Parteien und gesellschaftlicher Organisationen.
Artikel 68 Jeder Bürger hat die Freiheit, sich zu einem Glauben zu bekennen. Diese Freiheit wird dadurch garantiert, daß die Errichtung religiöser Gebäude und die Durchführung religiöser Veranstaltungen gestattet werden.
Kein Bürger darf die Religion zur Infiltration durch äußere Kräfte oder zur Verletzung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung mißbrauchen.
Artikel 69 Die Bürger haben das Recht, Beschwerden und Gesuche einzureichen.
Der Staat sorgt dafür, daß Beschwerden und Gesuche gemäß den Forderungen der Gesetze beraten und entschieden werden.
Artikel 70 Die Bürger haben das Recht auf Arbeit.
Alle arbeitsfähigen Bürger können den ihren Wünschen und Fähigkeiten entsprechenden Beruf ausüben; ein gesicherter Arbeitsplatz und normale Arbeitsbedingungen sind ihnen garantiert.
Die Bürger arbeiten entsprechend ihren Fähigkeiten und erhalten Entgelt entsprechend der Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit.
Artikel 71 Die Bürger haben das Recht auf Erholung. Dieses Recht wird garantiert durch die festgelegte Arbeitszeit, durch Ruhetage, durch vollbezahlten Urlaub, durch den Aufenthalt in Erholungsstätten und Ferienheimen auf Staatskosten sowie durch die ständig zunehmende Zahl verschiedener kultureller Einrichtungen.
Artikel 72 Die Bürger haben das Recht auf unentgeltliche medizinische Betreuung. Bürger, die durch Alter, Krankheit oder Unfall ihre Arbeitsfähigkeit verloren haben, sowie alleinstehende alte Menschen und Kinder haben ein Recht auf materielle Unterstützung. Dieses Recht wird garantiert durch das System der unentgeltlichen ärztlichen Betreuung, durch die ständig wachsende Zahl von Krankenhäusern, Sanatorien und anderen medizinichen Einrichtungen, durch die staatliche Sozialversicherung und durch die Sozialfürsorge.
Artikel 73 Die Bürger haben das Recht auf Bildung. Dieses Recht wird durch das fortschrittliche Bildungssystem und durch die volksverbundenen Bildungsmaßnahmen des Staates garantiert.
Artikel 74 Die Bürger können sich wissenschaftlich, literarisch und künstlerisch frei betätigen.
Der Staat sorgt für die Erfinder und Neuerer.
Werke, Erfindungen und Patente sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
Artikel 75 Die Bürger können frei ihren Wohnort wählen und reisen.
Artikel 76 Revolutionäre Kämpfer, Familien von gefallenen Revolutionären und gefallenen Patrioten, Familien von Angehörigen der Volksarmee und Kriegsinvaliden genießen den besonderen Schutz des Staates und der Gesellschaft.
Artikel 77 Die Frau hat die gleiche gesellschaftliche Stellung und die gleichen Rechte wie der Mann.
Durch Gewährleistung eines Schwangerschafts- und Wochenurlaubs, durch die Verkürzung der Arbeitszeit für Mütter mit mehreren Kindern, durch den Ausbau des Netzes von Entbindungskliniken, Kinderkrippen und Kindergärten und durch andere Maßnahmen genießen Mütter und Kinder den besonderen Schutz des Staates.
Der Staat schafft den Frauen alle Voraussetzungen, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Artikel 78 Ehe und Familie genießen den Schutz des Staates.
Der Staat schenkt der Festigung der Familie als unterste Lebenseinheit der Gesellschaft große Aufmerksamkeit.
Artikel 79 Den Bürgern werden die Unantastbarkeit ihrer Person und ihres Wohnraums sowie das Postgeheimnis garantiert.
Ohne gesetzliche Handhabe darf kein Bürger inhaftiert oder festgenommen und kein Wohnhaus durchsucht werden.
Artikel 80 Die Koreanische Demokratische Volksrepublik gewährt Emigranten aus anderen Ländern, die für Frieden, Demokratie, nationale Unabhängigkeit und Sozialismus, für die Freiheit von wissenschaftlicher und kultureller Betätigung gekämpft haben, Asyl.
Artikel 81 Die Bürger haben die Pflicht, die politisch-ideologische Geschlossenheit und Einheit des Volkes standhaft zu verteidigen.
Die Bürger sind verpflichtet, ihrer Organisation und ihrem Kollektiv Achtung entgegenzubringen und in hohem Maße einen hingebungsvollen Geist für die Gesellschaft und das Volk zu entfalten.
Artikel 82 Die Bürger sind verpflichtet, die Gesetze des Staates und die sozialistischen Lebensnormen einzuhalten, die Ehre und Würde zu wahren, Bürger der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik zu sein.
Artikel 83 Die Arbeit ist die erhabene Pflicht und Ehre der Bürger. Die Bürger sind verpflichtet, bewußt und aufrichtig an der Arbeit teilzunehmen und die Arbeitsdisziplin und die Arbeitszeit streng einzuhalten.
Artikel 84 Die Bürger haben die Pflicht, das Staats- und Gemeinschaftseigentum zu schonen und zu achten, gegen alle Erscheinungen von Habsucht und Verschwendung aufzutreten und in ihrer Eigenverantwortung die Wirtschaft des Landes sorgfältig zu gestalten.
Das Eigentum des Staates, der gesellschaftlichen Organisationen und der Genossenschaften ist unantastbar.
Artikel 85 Die Bürger haben die Pflicht, stets hohe revolutionäre Wachsamkeit zu üben und im Interesse der Sicherheit des Staates unter Einsatz ihres Lebens zu kämpfen.
Artikel 86 Die Verteidigung des Vaterlandes ist die höchste Pflicht und Ehre der Bürger.
Die Bürger sind verpflichtet, das Vaterland zu verteidigen und ihren Dienst in der Armee entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abzuleisten.

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